Hans Achim Litten

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geboren am 19. Juni 1903 in Halle (Saale); gestorben am 5. Februar 1938 im KZ Dachau – war ein deutscher Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Insbesondere als Gegner des NS-Regimes und „Anwalt des Proletariats“ machte sich Hans Litten einen Namen.

Frühe politische Prägung

Hans Litten wurde als ältester von drei Söhnen in einem bürgerlichen Elternhaus in Halle/Saale geboren, wo die Familie bis 1906 lebte. Danach zog sie nach Königsberg (Preußen). Der dominante Vater, Fritz Litten, ein in den Traditionen des Kaiserreichs verharrender erzkonservativer Gegner der 1918 ausgerufenen Republik, war Jurist und Ordinarius für römisches und bürgerliches Recht, zeitweilig Dekan der juristischen Fakultät und Rektor der Albertus-Universität Königsberg, Geheimer Justizrat und Berater der preußischen Regierung. Das Verhältnis Littens zum Vater war konfliktbeladen. Dessen Abwendung vom Judentum (Taufe) betrachtete er als opportunistischen Akt. Hans Litten selbst war christlich getauft, hatte aber schon in der Schule hebräisch gelernt und sich im Abitur in dem Fach prüfen lassen. Sein Interesse für das Judentum war am Anfang eine Reaktion auf seinen Vater, führte jedoch dazu, dass er, der zum Mystizismus neigte, Jude sein wollte.

Seine politische Prägung erhielt Hans Litten wohl vorrangig von der einer schwäbischen Pastoren- und Professorenfamilie entstammenden Mutter, Irmgard Litten, geborene Wüst, die humanistischen Ideen und der Kunst gegenüber aufgeschlossen war. Aufgrund ihres Einflusses entwickelte er auch ein starkes Gerechtigkeitsgefühl gegenüber Bedrohten, Verfolgten und Entrechteten.

In seiner Jugend in Königsberg wandte sich Litten zusammen mit seinem Jugendfreund Max Fürst der deutsch-jüdischen Jugendgruppe mit sozialrevolutionären Ideen „Schwarzer Haufen“ (SH) zu, die bis 1927 den liberalen Kameraden, deutsch-jüdischer Wanderbund angehörte und sich 1928 auflöste.

Schon früh suchte Hans Litten die politische Auseinandersetzung. Wichtige politisch-gesellschaftliche Ereignisse, die ihn prägten, waren unter anderem die Antikriegsdemonstration vom 1. Mai 1916 in Berlin, die Verhaftung und Ermordung Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs sowie die revolutionären Ereignisse von 1918.

Aus seiner Schulzeit gibt es die Anekdote, dass er auf die Frage, ob man das Bild Paul von Hindenburgs, des „Siegers der Schlacht von Tannenberg“, in der Klasse aufhängen solle, trocken meinte, er sei schon immer dafür gewesen, ihn aufzuhängen.

Jurastudium

Zum Jura-Studium wurde Hans Litten vom Vater gedrängt. Seine eigene Meinung zur Juristerei drückt sich durch einen Eintrag in seinem Tagebuch aus:

„Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz.“

Trotzdem bestand er, der 1927 nach Berlin gezogen war und dort in einer Wohngemeinschaft mit seinem Jugendfreund Max Fürst (einem Schreiner) und dessen Freundin Margot Meisel lebte, seine Examina mit glänzenden Noten. Eine Stellung im Reichsjustizministerium lehnte er ab; 1928 ließ er sich mit dem sozial engagierten, der KPD nahestehenden Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei in Berlin nieder.

Litten als „Anwalt des Proletariats“

Bereits einer seiner ersten Prozesse sollte Aufsehen erregen und zeichnete den weiteren Lebensweg von Hans Litten als „Arbeiter-Anwalt“ vor. Er vertrat Arbeiter, die im März 1921 wegen organisierten Widerstandes gegen den vom preußischen Innenminister Carl Severing (SPD) befohlenen Polizeieinmarsch in die mitteldeutschen Industrieorte zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Bei einigen gelang ihm eine Anerkennung als politische Täter, die damit unter das Amnestiegesetz vom August 1920 fielen.

Über seinen Sozietätskollegen Ludwig Barbasch hatte Litten auch Kontakt zur Roten Hilfe – einer von Wilhelm Pieck und Clara Zetkin gegründeten Selbsthilfeorganisation, die insbesondere in Zeiten von Streik und Arbeitslosigkeit notleidende Arbeiterfamilien unterstützte. Daneben organisierte die Rote Hilfe auch Rechtsschutz und Verteidigung für Arbeiter, die wegen ihrer politischen Aktivitäten oder Überzeugungen angeklagt wurden. Bis Mitte 1929 hatte die Rote Hilfe knapp 16.000 inhaftierten Arbeitern juristischen Beistand und in weiteren 27.000 Fällen Rechtsschutz gewährt. Auch Hans Litten übernahm Mandate der Roten Hilfe.

Littens Prozessführung in den zahlreichen Verfahren gegen die Opfer von Polizeiübergriffen und nationalsozialistischen Überfällen zielte darauf ab, den jeweiligen Einzelfall in einen politischen Rahmen zu stellen, die bürgerkriegsähnlichen Methoden der Polizei bloßzustellen und die Verantwortlichkeiten bis in höchste Kreise aufzudecken. Er wollte aber keine sozialistischen Märtyrer schaffen, das heißt, er strebte Freispruch oder gegebenenfalls eine tatangemessene Bestrafung an. Dies führte mitunter zu Konflikten mit der Roten Hilfe und der KPD.

Für die Verteidigung benutzte Litten nicht nur die prozessualen Mittel, die ihm die Strafprozessordnung bot, sondern gleichzeitig die öffentlichen Veranstaltungen der Roten Hilfe. Diese wurden durch öffentliche und öffentlichkeitswirksame Zeugenvernehmungen zu Tribunalen.

Erster-Mai-Prozess 1929

Siehe auch: Blutmai

Im Jahr 1929 verteidigte Litten Teilnehmer einer aufgelösten Erste-Mai-Kundgebung in Berlin, bei der mehr als 30 Demonstranten getötet und Hunderte verletzt wurden. Die Arbeiter waren wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Aufruhr angeklagt worden. Zur Vorbereitung der Verteidigung gründete Litten zusammen mit Alfred Döblin, Heinrich Mann und Carl von Ossietzky einen „Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge“. Litten, der die Demonstration und das brutale Vorgehen von Polizisten selbst beobachtet hatte und, als er die Namen von Zeugen und Opfern notierte, zusammengeschlagen worden war, erstattete Anzeige gegen den damaligen Berliner Polizeipräsidenten Karl Zörgiebel wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen. In seiner Anzeige führte er aus:

„Zörgiebel ist seit vielen Jahren Mitglied der sozialdemokratischen Partei: er weiß daher, daß die Arbeiterschaft sich das Recht zur Maidemonstration selbst im kaiserlichen Deutschland und zaristischen Rußland niemals durch ein Polizeiverbot hat nehmen lassen. Er weiß auch, daß eine sozialistisch erzogene Arbeiterschaft sich niemals dieses Recht nehmen lassen wird. Wenn also der Beschuldigte trotzdem das Demonstrationsverbot aufrecht erhielt, so wußte er, daß dennoch demonstriert werden würde. Als normalbegabter Mensch wußte aber der Beschuldigte, daß die Aufhebung des Demonstrationsverbotes keine auch nur annähernd so fürchterliche Wirkung hätte haben können, wie die gewaltsame Durchsetzung des Demonstrationsverbots sie gehabt hatte.“

Die von Litten angestrebte Anklage gegen Zörgiebel wurde von der Staatsanwaltschaft nicht erhoben. Litten ließ jedoch nicht locker und beschuldigte Zörgiebel weiterer Morde, um ihn dazu zu bringen, ihn wegen Beleidigung zu verklagen. Zwar tat Zörgiebel Litten diesen Gefallen nicht, stattdessen verklagte er einen Arbeiter, der ihn geohrfeigt hatte. Litten übernahm dessen Verteidigung. In dem Prozess verteidigte Litten mit dem Argument, der Arbeiter hätte aus berechtigter Wut wegen der 33 Morde Zörgiebels gehandelt. Die Justiz wollte sich nicht die Blöße geben, den angebotenen Beweismitteln nachgehen zu müssen; stattdessen wurde der Beweisantrag Littens mit der Begründung abgelehnt, dass die Strafbarkeit für die Ohrfeige auch dann nicht entfiele, wenn man den Mordvorwurf gegen Zörgiebel als wahr unterstellen würde.

Edenpalast-Prozess von 1931

Berühmt geworden ist vor allem der Prozess zum Überfall auf das Tanzlokal Eden in der Kaiser-Friedrich-Str. 24 in Berlin-Charlottenburg. Am 22. November 1930 hatte ein SA-Rollkommando das überwiegend von linken Arbeitern besuchte Lokal überfallen. Die Aktion war planmäßig vorbereitet, die polizeilichen Ermittlungen im Anschluss an die Tat verliefen schleppend.

Hans Litten vertrat vier der insgesamt 20 verletzten Arbeiter als Vertreter der Nebenklage. In dem Prozess ging es ihm neben der strafrechtlichen Verfolgung der unmittelbaren Täter darum, aufzuzeigen, dass der Terror als planmäßige Taktik der nationalsozialistischen Führung benutzt wurde, um die demokratischen Strukturen der Weimarer Republik zu zerstören. Kurz zuvor hatte Adolf Hitler vor dem Leipziger Reichsgericht die Legalität der „Nationalen Revolution“ beschworen.

Das Gericht rief Adolf Hitler am 8. Mai 1931 auf Antrag Littens sowie des Verteidigers der Angeklagten in den Zeugenstand. Litten wollte zeigen, dass der Eden-Überfall von der Parteiführung organisiert und inhaltlich mitgetragen wurde, dass es sich bei der NSDAP also nicht um eine demokratische, legitime und sich im Rahmen des Legalen bewegende Partei handelte. Im Lauf der Vernehmung konfrontierte Litten den Zeugen Hitler mit einer Schrift des Reichspropagandaleiters der NSDAP, Goebbels, mit dem Titel „Der Nazi-Sozi“. In dieser Schrift wurde gefordert, dass das Parlament auseinandergejagt werden solle, um die Macht zu ergreifen und die „Gegner zu Brei zu stampfen“.

Hitler war durch die Fragen von Litten blamiert und in die Enge getrieben. Er schrie Litten mit hochrotem Kopf an:

„Wie kommen Sie dazu, Herr Rechtsanwalt, zu sagen, da ist eine Aufforderung zur Illegalität? Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung!“

Die Blamage im Edenpalast-Prozess und die Gefahr für die nationalsozialistische Bewegung durch den Rechtsanwalt hat Hitler nie vergessen. Noch Jahre später durfte der Name Litten in seiner Gegenwart nicht erwähnt werden.

Felseneck-Prozess 1932

In diesem Prozess wurde ein Überfall von Schlägertrupps der SA am 19. Januar 1932 auf die in Wilhelmsruh gelegene Laubenkolonie „Felseneck“ verhandelt. Fritz Klemke (1902–1932), der vier Tage vorher Mitglied der KPD geworden war, wurde bei den Auseinandersetzungen auf seinem Grundstück niedergeschossen. Obwohl der Sachverhalt des Mordes anerkannt worden war, fielen die SA-Angeklagten unter die Weihnachtsamnestie. Nach 1933 wurde dieser Überfall durch die Nationalsozialisten als „Heldentat“ geehrt und eine Straße in Reinickendorf Felseneckstraße benannt, konsequenterweise heißt diese Straße seit 1947 Klemkestraße.

Das seiner Auffassung nach Charakteristische des Prozesses bewertete Litten am 11. September 1932 in der Arbeiter Illustrierten Zeitung folgendermaßen:

„Der Satz von Karl Marx, daß das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten sei, erweist seine Richtigkeit besonders in Zeiten verschärfter Klassengegensätze. In solchen Zeiten ändern sich die gesellschaftlichen Grundlagen so schnell, daß die Gesetzgebungsmaschine mit der Entwicklung nicht immer Schritt hält. An einem Prozeß, der monatelang dauert, kann man in solchen Zeiten besonders deutlich beobachten, wie die Verhandlungsweise sich der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung anpaßt. Der Felseneck-Prozeß, der am 20. April 1932 begann, bildet heute den letzten Überrest ordentlicher Gerichtsbarkeit in politischen Sachen inmitten der Arbeit der Sondergerichte. Aber die Entwicklung konnte auch an dem schwebenden Verfahren nicht vorbeigehen. Was in Sondergerichtsverfahren durch Gesetzgebung im Notverordnungswege eingeführt wurde, erreichte man im Felseneck-Prozeß auf anderem Wege. In politischen Prozessen widerspricht die Aufklärung der Hintergründe häufig dem Interesse der herrschenden Klasse.“

Bereits vor diesem Felseneck-Prozess, in dem Hans Litten vom Gericht als Verteidiger und Nebenklägervertreter abgelehnt wurde, weil er eine „hemmungslose parteipolitische Propaganda im Prozeß entfaltet (und) den Gerichtssaal zum Tummelplatz politischer Leidenschaften“ gemacht habe, hatte Litten einen von der „Roten Hilfe“ gestellten Begleitschutz. Den Vorschlag, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lehnte er mit der Begründung ab:

„Die Millionen Arbeiter können nicht hinaus, also muß ich auch hier bleiben.“

Verfolgung durch die Nationalsozialisten

Kurz nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten 1933 wurde Hans Litten in der Nacht des Reichstagsbrandes in den frühen Morgenstunden des 28. Februar 1933 in „Schutzhaft“ genommen. Neben ihm wurden unter anderem auch die kommunistischen Reichstagsabgeordneten Fritz Emrich, Ottomar Geschke, Ernst Schneller und Walter Stoecker, der preußische Landtagsabgeordnete Wilhelm Kasper, der Schriftsteller Egon Erwin Kisch, Ludwig Renn, Carl von Ossietzky, bürgerliche Intellektuelle, wie Erich Baron und Felix Rosenheim, und auch Littens Kollegen Ludwig Barbasch und Felix Halle verhaftet und in Haft schwer misshandelt.

Litten wurde zunächst nach Spandau verbracht. Zahlreiche Versuche, insbesondere seiner Mutter, aber auch ausländischer Juristen, wie des britischen Pazifisten und Abgeordneten Baron Allen of Hurtwood (Independent Labour Party) und der „Europäischen Konferenz für Recht und Freiheit“ (die unter Beteiligung von Delegierten aus acht Staaten im November 1937 in Paris stattgefunden hatte), Littens Freilassung zu erreichen, waren vergeblich.

Weitere Stationen seiner fünfjährigen Inhaftierung waren das KZ Sonnenburg und das Zuchthaus Brandenburg, wo auch der Anarchist Erich Mühsam interniert und gefoltert wurde. Im Februar 1934 wurde Litten in das „Moorlager“ Esterwegen im Emsland und wenige Monate später ins KZ Lichtenburg verlegt. Im Sommer 1937 kam Litten nach Buchenwald und im Oktober 1937 schließlich nach Dachau. Dort wurde er vor einem erneuten Verhör am 5. Februar 1938 von seinem Freund Alfred Grünebaum erhängt in der Latrine gefunden. Später wurde vermutet, dass Litten durch das Wachpersonal ermordet wurde; Aussagen von Mithäftlingen belegen jedoch eindeutig, dass der schwer gefolterte Litten durch die langjährigen Folterungen und Misshandlungen in den Suizid getrieben wurde.

Die letzte Ruhe fand er auf dem Friedhof Pankow III in der Abt. UWB, Grab Nr. 349.

Hans-Litten-Archiv

Um die „Geschichte der Solidaritätsorganisationen der Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung und der sozialen Bewegungen in Deutschland und international seit dem 1. Weltkrieg“ zu dokumentieren, wurde im Jahr 2005 das Hans-Litten-Archiv gegründet. Grundlage des Archivs ist das Göttinger Rote-Hilfe-Archiv, der Trägerverein Hans-Litten-Archiv e. V. ist als gemeinnütziger Verein eingetragen. Gesammelt werden Materialien der unterschiedlichen Roten Hilfen und anderer linker Gruppen sowie Dokumente zur Geschichte der politischen Justiz und der Verfolgung von 1918 bis zur Gegenwart. Das Archiv beherbergt einen Bestand von 20 m Büchern, 3 m Broschüren, 160 Zeitschriftentitel und Nachlässe im Umfang von 80 Ordnern. Teile des Bestandes werden vom Archiv digitalisiert und veröffentlicht. Darüber hinaus organisiert das Archiv Seminare und Vorträge, in denen es seine Ergebnisse für die Bildungsarbeit öffentlich macht. Gegen die Behauptung des Verfassungsschutzes, dass das Archiv zur „Struktur der Roten Hilfe“ gehöre und damit linksextremistisch sei, klagt das Archiv.

Ehrungen

Zu Ehren Littens wurde in Berlin am 10. Mai 1951 die Neue Friedrichstraße in Littenstraße umbenannt. An ihr liegen das Landgericht Berlin und Amtsgericht Mitte. Am Landgericht wurde zusätzlich eine Gedenktafel für Litten installiert und im Gerichtsgebäude eine Büste aufgestellt.

Bundesrechtsanwaltskammer und Rechtsanwaltskammer Berlin haben ihren Hauptsitz in der Littenstraße 9, Hans-Litten-Haus genannt, der Deutsche Anwaltverein in der Littenstraße 11. In der Nähe des Dortmunder Landgerichtes, direkt am ehemaligen Gebäude der Staatsanwaltschaft Dortmund, liegt die 1988 benannte Hans-Litten-Straße.

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VdJ) hat ihren alle zwei Jahre verliehenen Preis für demokratisches Engagement nach Hans Litten benannt. Sie betont:

„Die Tradition, der sich Hans Litten verpflichtet hatte, ist auch die Tradition, der sich die VDJ verpflichtet fühlt.“

– Prof. Dr. Norman Paech (Hamburg)

Im Mai 2006 wurde vor seinem ehemaligen Wohnort, Berlin-Mitte, Zolastraße 1a, ein Stolperstein verlegt. Zudem befindet sich an seinem Geburtshaus in der Burgstraße in Halle eine Gedenktafel für Hans Litten, die an die Ermordung am 4. Februar 1938 erinnert. Im Februar 2015 wurde das Oberstufenzentrum für Recht und Wirtschaft (OSZ Recht) in Berlin-Charlottenburg in Hans-Litten-Schule umbenannt.