Ermächtigungsgesetz 1933

aus Wikipedia:

Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging. Es war die Grundlage zur Aufhebung der Gewaltenteilung und ermöglichte alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der nationalsozialistischen Diktatur.

Mit den Gesetzen der 1920er Jahre, vor allem den Stresemannschen und Marxschen Ermächtigungsgesetzen, waren gefährliche Vorbilder für den Verfassungsbruch geschaffen worden. Als Hitler zu Beginn des Jahres 1933 seine Diktatur zu festigen suchte, strebte er zielgerichtet ein Ermächtigungsgesetz an. Sein Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 unterschied sich aber in entscheidenden Punkten vom Ermächtigungsgesetz des Kabinetts Marx aus dem Jahre 1923:

Hitlers Regierung sollte nach seinem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern auch Gesetze verabschieden und Verträge mit dem Ausland schließen können.

So beschlossene Gesetze konnten von der Verfassung abweichen.

Die Regelung war inhaltlich nicht beschränkt und sollte vier Jahre gültig sein.

Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben, zum Beispiel wenigstens nachträglich eine Aufhebung fordern.

Ein weiterer Unterschied bestand in der parlamentarischen Situation: Im Gegensatz zum Minderheitskabinett Marx hatte die NSDAP seit den Wahlen vom 5. März 1933 zusammen mit der DNVP eine absolute Mehrheit im Reichstag. Hitlers Absicht war es, den Reichstag auszuschalten und die Verfassung de facto außer Kraft zu setzen.

SPD und KPD hatten zusammen fast ein Drittel der Sitze im Reichstag. Um trotzdem die für ein verfassungsänderndes Gesetz nötige absolute Zweidrittelmehrheit sicher zu erreichen, wurde zunächst die Geschäftsordnung des Reichstags geändert. Die inhaftierten und damit abwesenden Abgeordneten der KPD galten nun formal als anwesend. Sodann wurde – im Beisein illegal im Reichstag anwesender bewaffneter und uniformierter SA- und SS-Angehöriger – unter der neuen Geschäftsordnung das Ermächtigungsgesetz beschlossen.

Alle noch anwesenden Parteien außer der SPD stimmten sowohl der Änderung der Geschäftsordnung wie auch dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ zu; wegen der Gegenstimmen der SPD waren für das Erreichen der Zweidrittelmehrheit und die endgültige Annahme des Gesetzes die Stimmen der Zentrumspartei ausschlaggebend.

Inhalt

Originalauszug des Ermächtigungsgesetzes, das am 24. März in Kraft trat:

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Das bedeutete, dass neue Gesetze nicht mehr verfassungskonform sein mussten, insbesondere die Wahrung der Grundrechte nicht mehr sicherzustellen war, und dass Gesetze neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden konnten. Somit erhielt die Exekutive auch legislative Gewalt. Die im ersten Artikel erwähnten Verfassungsartikel 85 Abs. 2 und 87 banden Haushalt und Kreditaufnahme an die Gesetzesform. Durch das Ermächtigungsgesetz konnten also nunmehr der Haushaltsplan und Kreditaufnahmen ohne den Reichstag beschlossen werden.

Die Gültigkeit des Ermächtigungsgesetzes betrug vier Jahre – damit wurde Hitlers Forderung „Gebt mir vier Jahre Zeit und ihr werdet Deutschland nicht wiedererkennen“ verwirklicht.

Debatte im Parlament

Da das Reichstagsgebäude nach dem Reichstagsbrand nicht benutzt werden konnte, tagte das Parlament am 23. März 1933 in der Krolloper. Das Gebäude wurde von der SS abgesperrt, die an diesem Tag erstmals in größerem Rahmen in Erscheinung trat. Im Inneren standen lange SA-Kolonnen. Als weitere Neuerung hing eine riesige Hakenkreuzfahne hinter dem Podium. Zur Eröffnung hielt Reichstagspräsident Hermann Göring eine Gedenkrede auf Dietrich Eckart.

Dann betrat Hitler im Braunhemd das Podium. Es war seine erste Rede vor dem Reichstag, und viele Abgeordnete sahen ihn überhaupt das erste Mal. Wie in vielen seiner Reden begann er mit der Novemberrevolution und entwarf dann seine Ziele und Absichten. Damit die Regierung die Aufgaben erfüllen könne, habe sie das Ermächtigungsgesetz einbringen lassen.

„Es würde dem Sinn der nationalen Erhebung widersprechen und dem beabsichtigten Zweck nicht genügen, wollte die Regierung sich für ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstags erhandeln und erbitten.“

– Adolf Hitler

Anschließend beschwichtigte er damit, dass dadurch weder der Bestand des Reichstages oder des Reichsrates noch die Existenz der Länder noch die Stellung und die Rechte des Reichspräsidenten gefährdet seien. Erst am Ende seiner Rede drohte Hitler, die Regierung sei auch bereit, Ablehnung und Widerstand entgegenzutreten. Er schloss mit den Worten:

„Mögen Sie, meine Herren Abgeordneten, nunmehr selbst die Entscheidung treffen über Frieden oder Krieg.“

Es folgten Ovationen und der stehend angestimmte Gesang des Deutschlandliedes.

Prälat Ludwig Kaas, Vorsitzender des katholischen Zentrums, begründete vor dem Deutschen Reichstag das Ja seiner Partei zum Ermächtigungsgesetz:

„Die gegenwärtige Stunde kann für uns nicht im Zeichen der Worte stehen, ihr einziges, ihr beherrschendes Gesetz ist das der raschen, aufbauenden und rettenden Tat. Und diese Tat kann nur geboren werden in der Sammlung.

Die deutsche Zentrumspartei, die den großen Sammlungsgedanken schon seit langem und trotz aller vorübergehenden Enttäuschung mit Nachdruck und Entschiedenheit vertreten hat, setzt sich zu dieser Stunde, wo alle kleinen und engen Erwägungen schweigen müssen, bewusst und aus nationalem Verantwortungsgefühl über alle parteipolitischen und sonstigen Gedanken hinweg.

Im Angesicht der brennenden Not, in der Volk und Staat gegenwärtig stehen, im Angesicht der riesenhaften Aufgaben, die der deutsche Wiederaufbau an uns stellt, im Angesicht vor allem der Sturmwolken, die in Deutschland und um Deutschland aufzusteigen beginnen, reichen wir von der deutschen Zentrumspartei in dieser Stunde allen, auch früheren Gegnern, die Hand, um die Fortführung des nationalen Aufstiegswerkes zu sichern.“

Für die sozialdemokratische Fraktion begründete der SPD-Vorsitzende Otto Wels die strikte Ablehnung der Gesetzesvorlage; er sprach die letzten freien Worte im Deutschen Reichstag:

„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.

Nach den Verfolgungen, die die Sozialdemokratische Partei in der letzten Zeit erfahren hat, wird billigerweise niemand von ihr verlangen oder erwarten können, daß sie für das hier eingebrachte Ermächtigungsgesetz stimmt. Die Wahlen vom 5. März haben den Regierungsparteien die Mehrheit gebracht und damit die Möglichkeit gegeben, streng nach Wortlaut und Sinn der Verfassung zu regieren. Wo diese Möglichkeit besteht, besteht auch die Pflicht. Kritik ist heilsam und notwendig. Noch niemals, seit es einen Deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchem Maße ausgeschaltet worden, wie es jetzt geschieht, und wie es durch das neue Ermächtigungsgesetz noch mehr geschehen soll. Eine solche Allmacht der Regierung muß sich umso schwerer auswirken, als auch die Presse jeder Bewegungsfreiheit entbehrt.

(…) Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus. Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten. (…) Auch aus neuen Verfolgungen kann die deutsche Sozialdemokratie neue Kraft schöpfen.

Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht verbürgen eine hellere Zukunft.“

(Das Wortprotokoll verzeichnet mehrfach Beifall und Zustimmung bei den Sozialdemokraten und Lachen bei den Nationalsozialisten.)

Daraufhin betrat Hitler erneut das Rednerpult. Hasserfüllt und immer wieder von stürmischem Beifall seiner Anhänger unterbrochen sprach er der Sozialdemokratie den Anspruch auf nationale Ehre und Recht ab und hielt Wels unter Anspielung auf dessen Worte die Verfolgungen vor, die die Nationalsozialisten in den 14 Jahren seit 1919 erlitten hätten. Die Nationalsozialisten seien die wahren Fürsprecher der deutschen Arbeiter. Er wolle gar nicht, dass die SPD für das Gesetz stimme: „Deutschland soll frei werden, aber nicht durch Sie!“

Das Sitzungsprotokoll vermerkte langandauernde Heil-Rufe und Beifallskundgebungen bei den Nationalsozialisten und auf den Tribünen, Händeklatschen bei den Deutschnationalen sowie stets einsetzenden stürmischen Beifall und Heil-Rufe. Joseph Goebbels notierte dazu in seinem Tagebuch (24. März 1933):

„Man sah niemals, daß einer so zu Boden geworfen und erledigt wurde wie hier. Der Führer spricht ganz frei und ist groß in Form. Das Haus rauscht vor Beifall, Gelächter, Begeisterung und Applaus. Es wird ein Erfolg ohnegleichen.“

Auseinandersetzung im Zentrum

Aufgrund der Änderung der Geschäftsordnung bei Abstimmungen des Reichstags über das Ermächtigungsgesetz hing die nötige Zweidrittelmehrheit nur noch vom Verhalten des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei (BVP) ab.

Die Verhandlungen mit den Nationalsozialisten im Vorfeld der Reichstagssitzung hatten die Zentrumsfraktion einer Zerreißprobe ausgesetzt. Viele Abgeordnete hatten persönliche Drohungen gegen sich oder ihre Familien erhalten und standen unter dem Schock der Verhaftung der kommunistischen Abgeordneten und unter dem Eindruck der Drohungen der im Sitzungssaal aufmarschierten SA- und SS-Männer. Der ehemalige SPD-Reichstagsabgeordnete Fritz Baade schrieb 1948:

„Wenn man (…) das ganze Zentrum nicht durch physische Bedrohung gezwungen hätte, für dieses Ermächtigungsgesetz zu stimmen, wäre auch in diesem Reichstag keine Mehrheit zustande gekommen. Ich entsinne mich, daß Abgeordnete der Zentrumsfraktion (…) nach der Abstimmung weinend zu mir kamen und sagten, sie seien überzeugt gewesen, dass sie ermordet worden wären, wenn sie nicht für das Ermächtigungsgesetz gestimmt hätten.“

– Fritz Baade: Das „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933

Schließlich setzte sich der Parteivorsitzende Prälat Kaas, Verfechter einer autoritären nationalen Sammlungspolitik, gegen die Minderheit um Heinrich Brüning und Adam Stegerwald durch. Kaas vertrat die Meinung, dass ein Widerstand des Zentrums an der Herrschaft Hitlers als politischer Realität nichts ändern werde. Man werde lediglich die Chance auf die Einhaltung der von Hitler zugesicherten Garantien verspielen. Denn Hitler hatte ja Folgendes zugesichert:

Fortbestand der obersten Verfassungsorgane und der Länder,

Sicherung des christlichen Einflusses in Schule und Erziehung,

Respektierung der Länderkonkordate und der Rechte der christlichen Konfessionen,

Unabsetzbarkeit der Richter,

Beibehaltung des Reichstags und des Reichsrats,

Wahrung der Stellung und der Rechte des Reichspräsidenten.

Diese Haltung ist auch im Kontext des Kulturkampfes gegen Otto von Bismarck zu sehen, in dem die römisch-katholische Kirche sich nicht gegen die Einführung der Alleingültigkeit der Zivilehe und der staatlichen Schulaufsicht durchsetzen konnte. Darüber hinaus würden gemäß Kaas weite Teile der Partei ein besseres Verhältnis zur NSDAP wünschen und seien kaum noch daran zu hindern, in das Lager Hitlers zu wechseln.

Im Anschluss an seine Rede folgte die Begründung der Bayerischen Volkspartei durch den Abgeordneten Ritter von Lex.

Sowohl die Abgeordneten des Zentrums als auch die Abgeordneten der Bayerischen Volkspartei stimmten ohne Ausnahme für das Ermächtigungsgesetz. Die Zentrumspartei soll von ihren Reichstagsabgeordneten Fraktionsdisziplin gefordert haben. Der Frankfurter Abgeordnete Friedrich Dessauer sprach sich noch in der Vorberatung am Abstimmungstag gegen das Ermächtigungsgesetz aus, gab jedoch später nach.

Die Zentrumspartei stimmte für das Ermächtigungsgesetz im Rahmen einer allgemeinen Annäherung zwischen den Nationalsozialisten und der katholischen Kirche in Deutschland; in diesem Rahmen erfolgte auch einige Wochen später der Abschluss des Reichskonkordats, bei dem der inzwischen dauerhaft nach Rom übersiedelte Zentrums-Vorsitzende Kaas nunmehr die vatikanische Seite vertrat. Eine konkrete Absprache zwischen den Nationalsozialisten und dem Vatikan zu einer Verbindung zwischen dem Ermächtigungsgesetz und dem Reichskonkordat (Junktim-These) scheint aber nicht existiert zu haben.

Verhalten der Liberalen

Die fünf Abgeordneten (Hermann Dietrich, Theodor Heuss, Heinrich Landahl, Ernst Lemmer, Reinhold Maier der Deutschen Staatspartei waren sich anfangs uneins, folgten dann aber alle der Mehrheit von drei Abgeordneten, die trotz Bedenken zustimmen wollten. Die Begründung der Fraktion trug der Abgeordnete Reinhold Maier vor:

„Wir fühlen uns in den großen nationalen Zielen durchaus mit der Auffassung verbunden, wie sie heute vom Herrn Reichskanzler vorgetragen wurde. (…) Wir verstehen, dass die gegenwärtige Reichsregierung weitgehende Vollmachten verlangt, um ungestört arbeiten zu können (…). Im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetzmäßigen Entwicklung werden wir unsere ernsten Bedenken zurückstellen und dem Ermächtigungsgesetz zustimmen.“

Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes mussten zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten zustimmen; weiter war erforderlich, dass zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Reichstages bei der Abstimmung anwesend waren. Von den 647 Abgeordneten mussten also 432 anwesend sein. SPD und KPD verfügten über 201 Abgeordnete. Um die Gültigkeit der Abstimmung zu verhindern, hätten also neben diesen 201 Abgeordneten lediglich 15 weitere Abgeordnete der Abstimmung fern bleiben müssen (647−216 = 431). Um das zu verhindern, beantragte die Reichsregierung eine Änderung der Geschäftsordnung. Danach sollten auch diejenigen Abgeordneten, die ohne Entschuldigung einer Reichstagssitzung fernblieben, als anwesend gelten. Zu diesen „unentschuldigt“ Fehlenden zählten auch die vorher in „Schutzhaft“ genommenen oder vertriebenen Abgeordneten. Obwohl die SPD ausdrücklich auf die Gefahr des Missbrauchs hinwies, stimmten außer ihr alle Parteien dieser Änderung der Geschäftsordnung zu.

Göring und Hitler schafften es, die bürgerlichen Parteien auf ihre Seite zu ziehen – zum einen durch vorangegangene Verhandlungen am 20. März, zum anderen durch eine wirksame Drohkulisse, die die SA durch ihre Präsenz aufbaute. Die durch Verhaftung, Untertauchen und Flucht bedingte Abwesenheit der KPD-Abgeordneten erhöhte den Druck auf die bürgerlichen Parlamentarier.

Nach der Ausschaltung der KPD, „denen im übrigen die Mandate durch Verordnung entzogen worden sind“, stimmte allein die SPD (94 Stimmen) im Reichstag gegen das Gesetz. 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen nahmen nicht an der Abstimmung teil:

26 Abgeordnete der SPD waren inhaftiert oder geflohen

81 Abgeordnete der KPD (die gesamte Fraktion) wurden vor der Abstimmung widerrechtlich verhaftet oder waren geflüchtet und untergetaucht

2 weitere Abgeordnete waren erkrankt bzw. entschuldigt

Ausweislich des amtlichen Protokolls wurden insgesamt 538 gültige Stimmen abgegeben, 94 Abgeordnete stimmten mit „Nein“. Alle anderen Abgeordneten (insgesamt 444) stimmten für das Gesetz. Entweder geschah dies aus Überzeugung oder aus Sorge um ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien, aber auch, weil sie sich dem Fraktionszwang ihrer Partei beugten. Prominente Beispiele, die trotz Vorbehalten und u. a. persönlichen Enthaltungserklärungen zum Ermächtigungsgesetz zustimmten, waren der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (Deutsche Staatspartei), der spätere Bundesminister und CDU-Politiker Ernst Lemmer und der erste Ministerpräsident von Baden-Württemberg Reinhold Maier (DStP). Als Hermann Göring das Abstimmungsergebnis bekannt gab, stürmten die NSDAP-Abgeordneten nach vorn und sangen das Horst-Wessel-Lied.

Folgen und Ausblick

Die Presse wurde zensiert und ein großer Teil der Beamtenschaft entlassen (alle Beamten mit einem jüdischen Großelternteil, dazu alle – auch nichtjüdische – Regimegegner). Diesen Regierungsbeschluss nannte man beschönigend „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (7. April 1933). Das Eigentum der Gewerkschaften wurde unmittelbar nach dem 1. Mai, dem „Tag der Arbeit“, eingezogen, und noch am gleichen Tag, dem 2. Mai 1933, wurden die Gewerkschaftsführer verhaftet. Schließlich wurden zwischen Mai und Juli nacheinander alle politischen Parteien außer der NSDAP verboten (abgesehen von SPD und KPD lösten sich alle anderen Parteien freiwillig auf, darunter auch die mit der NSDAP koalierende DNVP). Zuvor waren bereits alle Gemeinden und Teilstaaten des Landes „gleichgeschaltet“ worden, d. h. man hatte die föderale Gliederung des demokratischen Staates durch die zentralistische Diktatur der Reichsregierung ersetzt. Per Gesetz vom 1. Dezember wurde schließlich die „Einheit von Staat und Partei“ verkündet. Der nunmehr ganz von der NSDAP beherrschte Reichstag trat in den folgenden Jahren bis 1945 nur noch wenige Male zusammen; fast alle neuen Gesetze wurden von der Reichsregierung bzw. von Hitler selbst erlassen. Viele der Betroffenen hatten sich bis zuletzt Illusionen über die ab dann herrschende Unterdrückung gemacht.

Das Ermächtigungsgesetz wurde zum Schlüsselgesetz für die Gleichschaltung Deutschlands auf allen Ebenen. Gesetzgebungsverfahren des Reichstags wurden bald selten; auch die Gesetzgebung durch die Reichsregierung ging immer mehr zurück (im Reichsgesetzblatt sind die auf der Grundlage von Ermächtigungsgesetzen erlassenen Gesetze an der Eingangsformel „Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen“ zu erkennen). Spätestens nach Kriegsbeginn wurden die Gesetze durch Verordnungen und schließlich durch Führerbefehle ersetzt, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führte, da die zahlreichen Führerbefehle nicht immer ordnungsgemäß verkündet wurden und sich oft widersprachen.

Das Gesetz wurde vom nationalsozialistischen Reichstag, bei dem es sich nicht mehr um eine demokratische Institution handelte, am 30. Januar 1937 um weitere vier Jahre bis zum 1. April 1941 sowie am 30. Januar 1939 bis zum 10. Mai 1943 verlängert. Am selben Tag bestimmte Hitler mittels Erlass die fortdauernde Geltung der Befugnisse aus dem Ermächtigungsgesetz ohne Befristung. Um einen Anschein von Legitimität zu bewahren, heißt es dort am Ende: „Ich (der Führer) behalte mir vor, eine Bestätigung (…) durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.“ Mit dem Beschluss des Großdeutschen Reichstags vom 26. April 1942 war Hitler allerdings bereits mit uneingeschränkten Machtbefugnissen ausgestattet worden.

Am 20. September 1945 wurde das Ermächtigungsgesetz durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht des Alliierten Kontrollrats formal aufgehoben.

Wegen seiner Funktion bei der Einrichtung der NS-Diktatur ist das Ermächtigungsgesetz von 1933 weitaus bekannter als alle vorherigen Ermächtigungsgesetze. In einem Überblickswerk zu geschichtswissenschaftlichen Kontroversen über die Weimarer Zeit schrieb Dieter Gessner: „Sogar mit 2/3-Mehrheit erlassene ‚Ermächtigungsgesetze‘ waren nach der Verfassung möglich, wenn auch kein republikanisches Parlament bis zum Januar 1933 davon Gebrauch gemacht hat.“

Für den Historiker Karsten Heinz Schönbach hat die im Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 beschlossene Wahlfinanzierung der NSDAP die nötige Zweidrittelmehrheit für das Gesetz erbracht. Er sieht das Ermächtigungsgesetz als den eigentlichen Beginn der Diktatur Hitlers, und nicht den 30. Januar. Daher waren für ihn die „führenden deutschen Konzerne – und zwar ausnahmslos – entscheidend an der Errichtung des Faschismus in Deutschland beteiligt“.