Aktion Erntefest

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Aktion Erntefest war die Tarnbezeichnung der Nationalsozialisten für den koordinierten Massenmord an mehr als 43.000 Juden aus den drei verbliebenen Vernichtungslagern im Generalgouvernement Polen: dem Zwangsarbeitslager Trawniki, dem Lager Poniatowa und dem KZ Majdanek.

Diese am 3. November 1943 durch die SS und das Reserve-Polizei-Bataillon 101 durchgeführte Massenerschießung beendete die Aktion Reinhardt.

Durchführung

Die Aktion Erntefest hatte als Hintergrund die verlustreiche Schlacht von Stalingrad, die schwächer werdenden militärischen Kräfte an der gesamten Ostfront und den erstarkenden militärischen Widerstand der Sowjetunion. Die nationalsozialistische Führung, namentlich Heinrich Himmler, befahl daraufhin die Auslöschung der Lager und die Ermordung möglichst vieler Menschen an einem Tag, nahezu ohne Vorwarnung, um mögliche Aufstände zu vermeiden, wie es sie im Warschauer Ghetto im April 1943, im Vernichtungslager Treblinka am 2. August 1943 und im Vernichtungslager Sobibor am 14. Oktober 1943 gegeben hatte.

Himmler gab den Befehl zu diesem Massenmord an Friedrich-Wilhelm Krüger weiter, den Höheren SS- und Polizeiführer des Generalgouvernements, der diese Befehle an Jakob Sporrenberg, den SS- und Polizeiführer im Distrikt Lublin, delegierte.

Strafverfahren

Der ranghöchste SS-Verantwortliche am Ort und Organisator des Massakers, Generalleutnant der Polizei Jakob Sporrenberg, wurde 1950 aufgrund der Planungen und Beteiligung an der Aktion Erntefest durch ein polnisches Gericht zum Tode verurteilt und am 6. Dezember 1952 in Warschau hingerichtet.

Am 20. Oktober 2017 teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit, sie habe Anklage gegen einen zu diesem Zeitpunkt 96-jährigen ehemaligen Angehörigen der 5. Kompanie des SS-Totenkopfsturmbannes wegen Beihilfe zum Mord erhoben. Am 20. Dezember 2018 stellte das Landgericht Frankfurt das Verfahren ein, weil der Angeklagte dauerhaft verhandlungsunfähig sei. Der Mann sei nicht mehr in der Lage, der Hauptverhandlung angemessen zu folgen.