Karl Friedrich Zörgiebel

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… geboren am 30. September 1878 in Mainz; gestorben am 14. März 1961 ebenda) war ein deutscher sozialdemokratischer Politiker. Während der Weimarer Republik war er zunächst Polizeipräsident von Köln (1922–1926), danach von Berlin (1926–1929) und zuletzt von Dortmund (1930–1933).

 

Bekanntheit erlangte Zörgiebel vor allem als politisch Verantwortlicher für die gewaltsame Niederschlagung der – nicht behördlich genehmigten – von der KPD organisierten Maidemonstrationen 1929 in Berlin. Mit mehr als 30 durch den Polizeieinsatz getöteten Demonstranten und unbeteiligten Anwohnern bildet dieser Sachverhalt als „Blutmai“ eine historisch eigenständige Begrifflichkeit.

Leben

Karl Zörgiebel wurde als Sohn eines Fabrikarbeiters geboren. Er absolvierte die Volksschule in Mainz und begann dann eine Lehre als Küfer, an die sich seine Gesellenwanderung anschloss. Danach leistete er vom Juli 1897 bis April 1900 seinen Wehrdienst ab, unter anderem auf dem Kriegsschiff „Kaiserin Augusta“ und war danach wieder als Küfer tätig.

Er trat 1900 der Gewerkschaft bei, ein Jahr später der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Im Jahr 1905 wurde er Vorsitzender der SPD-Wahlkreiskommission für Mainz-Oppenheim, 1907 wurde er dann hauptamtlicher Geschäftsführer des Böttcherverbands in Mainz. Er wechselte 1908 nach Köln, wo er Gauleiter des Verbands wurde. Im Oktober 1910 wurde er schließlich SPD-Bezirksparteisekretär für die obere Rheinprovinz, zunächst in Koblenz, ab 1912 dann wieder in Köln. Während des Ersten Weltkriegs diente er von 1914 bis 1917 wieder bei der Marine.

Während der Novemberrevolution war er Mitglied des Kölner Arbeiter- und Soldatenrats und Zweiter Vorsitzender des Arbeiter- und Soldatenrats der Oberen Rheinprovinz. Bis 1919 war er außerdem Mitglied des Zentralrats der Deutschen Sozialistischen Republik. Danach gehörte er bis 1921 der Preußischen Landesversammlung an und war dort im Fraktionsvorstand tätig. Für den Wahlkreis Koblenz-Trier wurde er im Juni 1920 in den Reichstag gewählt, dem er bis zum Mai 1924 angehörte.

Im September 1922 wurde er zum zunächst kommissarischen, dann hauptamtlichen Polizeipräsidenten von Köln gewählt. Er behielt dieses Amt bis zum September 1926, als er mit Wirkung zum 1. Oktober zum Berliner Polizeipräsidenten berufen wurde.

Verdienste erwarb sich Zörgiebel um Berlins moderne Verkehrsordnung. Beispielsweise erfolgte während seiner Amtszeit die Einführung von Verkehrsampeln.

In seiner Funktion als Berliner Polizeipräsident berief er sich vor den traditionellen Maikundgebungen – an denen er Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) befürchtete – auf ein am 21. März 1929 erlassenes Demonstrationsverbot für Preußen.

Als dennoch in Berlin Zehntausende dem Aufruf der KPD zur Maidemonstration folgten, kam es zu Unruhen, die als „Blutmai“ in die Geschichte eingingen. Die Polizei ging auf Anweisung Zörgiebels und des preußischen Innenministers Albert Grzesinski rigoros gegen die Demonstranten vor und tötete in den folgenden Tagen 32 Demonstranten und unbeteiligte Anwohner. Die Folge war am 3. Mai 1929 das Verbot der militanten, uniformierten Kampforganisation der KPD, des Roten Frontkämpferbunds (RFB). Es wurde wenig später auf das gesamte Reichsgebiet ausgedehnt. Vom 3. bis 6. Mai 1929 verhängte Zörgiebel auch ein „Verkehr- und Lichtverbot“ über die Berliner Bezirke Wedding und Neukölln.

Dieses Vorgehen wurde als unangemessen beurteilt und sowohl politisch wie auch polizeilich kritisiert. Vonseiten der Kommunisten wurde er als „Arbeitermörder“ bezeichnet.

„Herr Zörgiebel, der sich durch nichts für sein jetziges Amt qualifiziert hat, zählt zu jenen aus dem Geiste der Ochsentour empfangenen Würdenträgern, die sich für ganz verteufelte Realpolitiker halten, wenn sie das, was sie gestern anbeteten, heute mit den Stiefelspitzen traitieren. … Schuldig ist nicht der einzelne erregte und überanstrengte Polizeiwachtmeister, sondern der Herr Polizeipräsident, der in eine friedliche Stadt die Apparatur des Bürgerkriegs getragen hat. Mehr als zwanzig Menschen mußten sterben, mehr als hundert ihre heilen Knochen einbüßen, nur damit eine Staatsautorität gerettet werden konnte, die durch nichts gefährdet war als durch die Unfähigkeit ihres Inhabers.“

– Carl von Ossietzky: Weltbühne, vom 7. Mai 1929, S. 690–694.

Im November 1930 wurde er in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Nach dem Tod des Dortmunder Polizeipräsidenten Lübbring im Herbst 1931 wurde Zörgiebel auf diesen Posten berufen. Er nahm den Dienst am 6. Dezember auf. Er gehörte zu den wenigen sozialdemokratischen Beamten, die nach dem Preußenschlag nicht ihres Amtes enthoben wurden. Allgemein wurde dieser Umstand Zörgiebels guten Kontakten zu konservativen Politikern zugeschrieben. Auch in dieser Zeit geriet er wieder politisch unter Beschuss: die Nationalsozialisten lasteten ihm die sogenannte Schwanenwall-Affäre an, bei der die Dortmunder Polizei in das Parteibüro der NSDAP eingedrungen war; die Kommunisten die Schlacht am Nordmarkt, bei der zwei Personen erschossen wurden. Unmittelbar nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ wurde Zörgiebel aus seinem Amt entlassen.

Er zog daraufhin nach Köln, wo er im September 1933 verhaftet und in das Konzentrationslager Brauweiler eingeliefert wurde sowie vier Monate in Haft saß. Danach musste er die Stadt verlassen und zog wieder nach Mainz. Dort stand er unter Beobachtung der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), und im Jahr 1937 wurde ihm der Pass entzogen. Nach dem Krieg war er am Neuaufbau der Polizei beteiligt, wurde 1945 SPD-Vorsitzender in Mainz und war von 1947 bis 1949 Landespolizeipräsident von Rheinland-Pfalz. Am 16. Juli 1949 trat er in den Ruhestand. Ehrungen

1953 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz.

Der Zörgiebelweg in Berlin-Spandau, die Zörgiebelstraße in Köln-Seeberg und die Karl-Zörgiebel-Straße in Mainz-Bretzenheim und Pulheim sind nach ihm benannt.